Allgemeine Geschäftsbedingungen - Müller EDV Service

Müller EDV Service
Brockhauser Weg 80
D-58675 Hemer

Inhaber: Frank Müller


Geltungsbereich

Der Müller EDV Service - Frank Müller (nachfolgend der Anbieter genannt) verkauft, liefert und arbeitet ausschliesslich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschliesslich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführt.

Für sämtliche mit der Anbieter geschlossenen Verträge gelten diese AGB.


II. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Versand, Auslieferung, Liefer- und Leistungszeit

1.1. der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

1.2. Die Wahl der Versand- bzw. Auslieferungsart ist der Anbieter vorbehalten. Liefertermine oder –fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Anbieter die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Diese berechtigen der Anbieter die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht auf Rücktritt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Wandlung oder Minderung. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, von der Anbieter eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Vertragsparteien keinerlei Ansprüche.

1.3. Sofern der Anbieter die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf 0,2 % Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchsten 3% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen bzw. Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit seitens der Anbieter. Diese Entschädigung kann erst eingelöst werden, wenn der Anbieter schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt wurde. der Anbieter wird von der Leistungspflicht befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft wurde und der Hersteller oder Vorlieferant nicht erfüllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich der Anbieter etwaige Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferant durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Kunden in angemessener Höhe weiterzureichen.


§ 2 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

2.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Anbieter anerkannt sind.

2.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, wie Gegenansprüche seitens des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.


§ 3 Gewährleistung, Fristen, Beschwerden, Anregungen

3.1. Für von der Anbieter gelieferte Neuware gilt gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Gewährleistungsansprüche gegenüber Unternehmern werden bei der Lieferung von Neuware auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung beschränkt. Bei gebrauchter Ware kann der Anbieter lediglich gegenüber Verbrauchern und nur innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen nach Übergabe der Ware kostenfreie Gewährleistung übernehmen. Bei der Lieferung von gebrauchter Ware an Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

3.2. Keine Gewähr übernimmt der Anbieter für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemässer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für unsachgemässe Lagerung, den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung, sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

3.3. Eine Kompatibilität von Hardware- zu Softwarekomponenten bzw. von Hardware- oder Softwarekomponenten untereinander kann nicht gewährleistet werden, es sei denn die konkrete Kompatibilität zu anderer Hardware und/oder Software wurde zum Gegenstand der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit durch Übernahme der vertraglichen Verpflichtung zum Zusammenbau oder der Installation von Komponenten, durch Angaben in Angeboten des der Anbieter oder auf der Verpackung oder durch ausdrückliche Zusagen seitens der Anbieter. Die Beschaffenheit der Kompatibilität kann auch dann nicht erwartet werden, wenn mehrere Komponenten vom Kunden in einer Bestellung zusammengefasst werden, da ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung eine Kompatibilität nicht geprüft wird.

3.4. Unternehmer müssen der Anbieter offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Die rechtzeitige Absendung genügt. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.

3.5. Von in den vorstehenden Regelungen zu 3.1. - 3.4. erfolgten Beschränkungen oder Ausschlüssen der Gewährleistungshaftung ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Mangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer durch der Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung folgen, sowie Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch der Anbieter folgen. Für die vorstehend ausgenommenen Ansprüche kommt die gesetzliche Verjährung von 2 Jahren zur Anwendung. Beschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen insgesamt gelten nicht im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch der Anbieter oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch der Anbieter i.S.v. § 444 BGB. Eine eventuelle Herstellergarantie bleibt ebenfalls unberührt. Soweit die Haftung seitens der Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist bzw. vorstehend Ausnahmen hiervon geregelt werden, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des der Anbieter.

3.6. Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist der Anbieter bei Mängeln, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, zur kostenfreien Nacherfüllung, d.h. zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Verbraucher als Vertragspartner haben die Wahl, ob im Fall eines Mangels die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. der Anbieter ist bei Vorliegen besonderer im Gesetz geregelter Voraussetzungen berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, insbesondere wenn diese nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. Bei Verträgen mit Unternehmern erfolgt die Art der Nacherfüllung nach Wahl von der Anbieter. Ist der Anbieter zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Der Rücktritt sowie der Schadenersatz statt der ganzen Leistung sind zudem ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert.

3.7. Kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertrages berechnet der Anbieter Gebrauchsvorteile mit einer Pauschale von 0,1 % des Warenwertes pro Tag. Dabei bleibt es sowohl dem Kunden als auch der Anbieter vorbehalten den Nachweis über einen geringeren oder höheren Wertverlust zu führen oder nachzuweisen, dass ein Wertverlust nicht entstanden ist.

3.8. der Anbieter weist darauf hin, dass bei Gewährleistungsarbeiten Datenverluste entstehen können. Der kunde sorgt daher für eine regelmässige Daten- und Softwaresicherung durch ein externes Medium. Die Haftung von der Anbieter ist auch hier auf den in § 5 dieser AGB beschriebenen Umfang begrenzt.

3.9. Bei Verträgen mit Kaufleuten stehen Ansprüche wegen Mängeln nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

3.10. Soweit der Anbieter dem Kunden ausserhalb der Gewährleistungszeit bei der Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller behilflich ist, erfolgt dies ausdrücklich nur aus Kulanz zu den Garantiebedingungen des Herstellers, unter Verweis auf die Haftungsbeschränkung von der Anbieter in § 5 dieser AGB.


§ 4 Software

Bei der Lieferung von Software beachtet der Kunde die über die von der Anbieter hinausgehenden besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Im Zweifel erhält der Kunde mit dem Erwerb der Software lediglich ein einfaches unbefristetes Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch.


§ 5 Sonstige Haftung

der Anbieter haftet im Übrigen für Schadenersatzansprüche – insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen – nur, soweit sie auf dem Verschuldensmassstab Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Der vorstehende Haftungsausschluss für Fälle einfacher Fahrlässigkeit gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB.

In diesen Fällen haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung seitens der Anbieter vorstehend geregelt ist, gilt dies auch für Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Anbieter.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von der Anbieter.

6.2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr bleibt die Kaufsache bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von der Anbieter. Die Ware darf vom Käufer nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs veräussert werden. der Anbieter behält sich vor, vorstehende Zustimmung zur Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu widerrufen sowie im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Forderungen aus der Weiterveräusserung von Waren unter Eigentumsvorbehalt sind der Anbieter zur Sicherung eigener Ansprüche abgetreten. Der Kunde hat der Anbieter im Falle von beim Kunden vorgenommener Pfändung in vorbehaltsbelastete Ware unverzüglich zu unterrichten. der Anbieter verpflichtet sich, die der Anbieter zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.


§ 7 Datenschutz

der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Bestell- und Adressdaten des Kunden gespeichert werden. Eine Speicherung und Verwendung der Daten des Kunden erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung (auch durch Übermittlung an die eingesetzten Auftragsabwicklungspartner oder Versandpartner) zur Gewährleistungsabwicklung und zu eigenen Werbezwecken. Die Anschrift des Kunden wird darüber hinaus allenfalls gelegentlich an sorgsam ausgewählte Unternehmen über einen neutralen Treuhänder zur einmaligen Nutzung zu Werbezwecken weitergegeben. Der Kunde kann der Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke jederzeit durch eine einfache Mitteilung an der Anbieter widersprechen und der Anbieter nimmt den Kunden sofort in eine Sperrdatei auf. Der Kunde teilt der Anbieter mit, ob nur Dritte ausgeschlossen oder ob auch eigene von der Anbieter erstellte Werbezusendungen gesperrt werden sollen.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Kunden ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten gibt Auskunft: Müller EDV Service - Frank Müller, Hauptstrasse 259, 58675 Hemer

In einigen Bereichen der Website von der Anbieter werden so genannte Cookies eingesetzt, um dem Kunden Leistungen individueller zur Verfügung stellen zu können. Cookies sind Kennungen, die ein Webserver an den aufrufenden Computer senden kann, um ihn für die Dauer des Besuches zu identifizieren. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Der Kunde kann das Speichern von Cookies aber auch deaktivieren oder seinen Browser so einstellen, dass er den Benutzer über die Platzierung von Cookies informiert.


§ 8 Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

8.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit der Anbieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche übereinkommen, auch nach ihrer übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten (Verbrauchers) zugerechnet werden kann, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschliesslich Wechsel- und Scheckklagen Iserlohn vereinbart.

8.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.


Stand: Juli 2022

Adresse

Müller EDV Service
Brockhauser Weg 80
58675 Hemer
Tel: 02372-915259
info@mueller-hemer.de

 

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